Es freut mich, Sie bei der Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen oder der Vertretung vor Behörden und Gerichten zu unterstützen.
Als selbstständiger Einzelrechtsanwalt kann ich Sie persönlich und engagiert betreuen. Mir ist es möglich, mich intensiv um Ihre juristischen Probleme zu kümmern und Sie bei deren Lösung zu begleiten.
Persönlich, vertraulich, professionell – so werde ich an Ihrer Seite stehen, Sie rechtlich beraten und wenn nötig engagiert gegen Dritte und/oder Behörden vertreten!
In meinem bisherigen beruflichen Werdegang absolvierte ich diverse Stationen bei renommierten, österreichischen Rechtsanwaltskanzleien aller Größenkategorien. Für Sie besonders vorteilhaft ist meine Berufserfahrung an der Universität Graz und in diversen Unternehmen der Privatwirtschaft.
Auf diese Weise lernte ich die Bedürfnisse an einen Rechtsanwalt aus Sicht eines Klienten kennen – kompakte Antworten, rasche Erledigung und höchstes Niveau der Dienstleistung. An diesen berechtigten Ansprüchen orientiert sich mein Handeln.
Eine Auswahl meiner Publikationen finden Sie hier (PDF)
Meine umfangreiche berufliche Erfahrung ermöglicht es mir, in verschiedensten Rechtsgebieten zu beraten und zu vertreten. Beispiele meines breiten Leistungsangebots finden Sie unten.
Das Rechtsgebiet, aus dem Ihre Frage entspringt, ist nicht dabei?
Kein Problem – schreiben Sie mir oder rufen Sie an, gemeinsam finden wir eine Lösung.
Meine ständige Kooperation mit renommierten Notariaten und Steuerberatungskanzleien ermöglicht es mir, auch größere Mandate zu betreuen und eine state of the art-Dienstleistung zu erbringen.
„Über Geld spricht man nicht!“ – ein altbekanntes Sprichwort, das auf unsere Mandatsbeziehung definitiv nicht zutreffen wird. Ich garantiere Ihnen volle Kostentransparenz zu jeder Zeit. So unterschiedlich die Fragen sind, die unserer Mandatsbeziehung zugrunde liegen, so verschieden sind auch die Möglichkeiten einer Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und MandantIn:
Der Mandatsvereinbarung liegt ein fix vereinbarter Stundensatz zugrunde. Das Honorar hängt dann vom Umfang des Mandats und den geleisteten Arbeitsstunden des Rechtsanwalts ab.
Ein Pauschalbetrag wird meist vereinbart, wenn fix definierte Leistungen den Mandatsgegenstand bilden. Diese Vereinbarung erlaubt es beiden Parteien, bereits vorab die anlaufenden Kosten zu kennen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Rechtsanwaltstarif (RATG) ein Gesetz geschaffen, welches den Entlohnungsanspruch des Rechtsanwalts für einzelne Leistungen klar definiert. Ferner findet auf das Honorar für Vertragserrichtungen das Notariatstarifgesetz (NTG) und subsidiär die allgemeinen Honorarkriterien (AHK) für Rechtsanwälte Anwendung.
Welche Variante die Beste für Sie ist, finden wir gemeinsam in einem Erstgespräch heraus. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kontaktiere ich für Sie Ihre Versicherung bezüglich einer Deckungsanfrage. Nehmen Sie hierfür bitte Ihre Rechtsschutzpolizze zur Besprechung mit.
Getreu dem Motto des britischen Seefahrers Sir Francis Drake entsteht auch in unserer Zusammenarbeit das Große – die Lösung Ihrer rechtlichen Frage – aus dem Kleinen – Ihrer Kontaktaufnahme mit mir. Daher: Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie einfach an und vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin. Ich freue mich darauf, Teil der Lösung Ihres Problems zu werden.
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